Aktuelle Coronaschutzmaßnahmen
Ab dem 13.01.2022 gelten neue Coronaschutzverordnungen gemäß der Vorgabe vom Land NRW. Dadurch ergibt sich folgendes für unsere Anlage:
Mitteilung vom Land NRW
In unserer Halle gilt die 3G-Regel. Hallenspieler und Hallenspielerinnen müssen vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinigten negativen höchstens 24 Stunden zurückliegenden Corona-Antigen-Schnell-Test oder höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test verfügen (sog. „3G-Regel“). Ebenfalls möglich ist anstatt der Vorlage eines Testnachweises einer offiziellen Teststelle auch vor Ort ein beaufsichtigter Selbsttest. Der Test kann beim Zutritt in die Halle unter der Aufsicht des Trainers oder Spielpartners stattfinden. Der beaufsichtigte Selbsttest gilt nur für die Hallenbuchung.
Alle Trainer kontrollieren vor einer Trainerstunde die nötigen Nachweise oder beaufsichtigen entsprechende Selbsttest. Außerhalb des Trainingsbetriebs werden die Nachweise in der Gastronomie kontrolliert aber bitte keine Selbsttests durchgeführt. Selbsttest bitte auf der Terrasse im „Wintergarten“ durchführen! Falls alle Dokumente vorhanden sind, dann geht bitte direkt in der Gastronomie vorbei und zeigt die entsprechenden Nachweise vor. Sollte die Gastronomie nicht besetzt sein, bitten wir um eine E-Mail mit dem gültigen Testnachweisen:
Übersicht Corona-Regeln
Bereich | Regel | Information |
---|---|---|
Außenplätze | 3G | Für die gemeinsame Sportausübung draußen müssen alle Clubmitglieder vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinigten negativen höchstens 24 Stunden zurückliegenden Corona-Antigen-Schnell-Test oder höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test verfügen (sog. „3G-Regel“). |
Halle | 3G | Für die gemeinsame Sportausübung drinnen gilt grundsätzlich die 3G-Regelung. Das heißt, alle müssen vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinigten negativen höchstens 24 Stunden zurückliegenden Corona-Antigen-Schnell-Test oder höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test verfügen. Ebenfalls möglich ist anstatt der Vorlage eines Testnachweises einer offiziellen Teststelle auch vor Ort ein beaufsichtigter Selbsttest. Der Test kann beim Zutritt in die Halle unter der Aufsicht des Trainers oder Spielpartners stattfinden. Der beaufsichtigte Selbsttest gilt nur für die Hallenbuchung. |
Kinder und Jugendliche | 3G, 2G, 2G+ | Bis zum Schuleintritt gelten Kinder als immunisiert und getestet, Altersnachweis erforderlich (Glaubhaftmachung durch Eltern reicht aus). Bis zum 16. Geburtstag gelten Kinder und Jugendliche als immunisiert und getestet. Altersnachweis erforderlich (Kinderausweis, Schülerausweis o. ä.). Ab 16. Geburtstag gelten Jugendliche (ab dem 17.01.2022) nicht mehr als immunisiert und eine Impfung ist nötig für alle 2G, 2G+ Veranstaltungen. Soweit sie Schüler sind, gelten sie als getestet, Schülerausweis erforderlich. Für begleitende Eltern (Kind bringen, abholen, zuschauen) gilt 2G. |
Alle Trainer | 3G | Beschäftigte, ehrenamtlich Tätige und andere vergleichbare Personen müssen vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinigten negativen höchstens 24 Stunden zurückliegenden Corona-Antigen-Schnell-Test oder höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test verfügen (sog. „3G-Regel“). |
Mannschaftsspiele | Es gelten die Allgemeinen Regeln für die Außenplätze und die Halle. Die beiden Mannschaftsführerinnen oder Mannschaftsführer haben vor Spielbeginn mit Eintragung der Aufstellung die entsprechenden Nachweise zu kontrollieren. | |
Gastronomie | 3G | Besucher unserer Gastronomie müssen vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinigten negativen höchstens 24 Stunden zurückliegenden Corona-Antigen-Schnell-Test oder höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test verfügen (sog. „3G-Regel“). |